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Barrierefreiheit

Foto des Verbandsgebäudes des KVS
Ihr starker Dienstleister.

Erklärung zur Barrierefreiheit


Der Kommunale Versorgungsverband Sachsen (KVS) ist bemüht, seine Webseite www.kv-sachsen.de und seine Beihilfe-App in Übereinstimmung mit dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Rechtsvorschriften sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.kv-sachsen.de und die Beihilfe-App des KVS für Android und iOS.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Unsere Webseite und unsere Beihilfe-App sind nach den oben genannten Richtlinien derzeit nur teilweise barrierefrei. Bestehende Barrieren sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte (Internetseite kv-sachsen.de)


Nachfolgende Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
 

Externe PDF-Dokumente

Um den Nutzern unserer Internetseite einen vollständigen Service zu bieten, stellen wir im Bereich Dokumente & Links und im Pressebereich PDF-Dokumente anderer Urheber zur Verfügung, auf deren Barrierefreiheit wir aus Urheberrechtsgründen keinen Einfluss nehmen können. Diese sind durch den Zusatz (PDF - nicht barrierefrei) gekennzeichnet. Sobald die Urheber barrierefreie Dokumente anbieten, aktualisieren wir diese.
 

Barrierefreie Alternative:
Wir stellen Ihnen nicht zugängliche Informationen gern in barrierefreier Form, beispielsweise als Word- oder Excel-Datei, zur Verfügung.
 

PDF-Formulare

Unsere PDF-Formulare sind derzeit nicht vollständig per Tastatur ausfüllbar oder durch einen Screenreader nutzbar. Wir arbeiten daran, diese in einer barrierefreien Form umzusetzen.
 

Barrierefreie Alternative:
Wir stellen Ihnen nicht zugängliche Informationen gern in barrierefreier Form, beispielsweise als Word- oder Excel-Datei, zur Verfügung.
 

Log-In-Bereich für Mitglieder (Mitgliederbereich)

Unser Mitgliederbereich ist derzeit nur eingeschränkt barrierefrei. Wir planen, das System bei der nächsten Barrierefreiheitsprüfung einzubeziehen.
 

Barrierefreie Alternative:
Wir bieten Ihnen mehrere Wege für die barrierefreie, verschlüsselte Kommunikation beziehungsweise den gesicherten Datenaustausch. Weitere Informationen finden Sie unter www.kv-sachsen.de/kontakt.
 

Internetseiten Dritter

Unser Internetauftritt enthält Verlinkungen zu Internetseiten Dritter. Diese sind durch den Zusatz (Link) gekennzeichnet. Wir haben keinen Einfluss auf die barrierefreie Gestaltung der Seiten durch die Betreiber und Anbieter und sind für diese auch nicht verantwortlich.

Offene Mängel aus der Barrierefreiheitsprüfung

Nachfolgende Mängel wurden im Rahmen der Barrierefreiheitsprüfung vom 03.04.2023 festgestellt. Die Formulierungen wurden dem Prüfbericht der Prüfstelle entnommen. Wir arbeiten daran, die Mängel zu beheben.

Alternativen für Nicht-Text-Inhalte


Grafische Bedienelemente
 
Allgemein

Bei grafischen Bedienelementen fehlt an manchen Stellen die Nennung der Funktionalität.
 

Seite 30 Jahre KVS

Die beiden Schriftgrafiken lassen sich als modaler Dialog öffnen. Diese Funktionalität muss im alt-Attribut des jeweiligen img-Elements zusätzlich genannt werden, z. B. „Öffnet vergrößerte Ansicht“. Da es sich um eine Schriftgrafik handelt, muss in den Alternativtexten der vergrößerten Ansicht genannt werden, wo die für Screenreader zugängliche Alternative zu finden ist, in dem Fall unter „Ansicht herunterladen“.

Optische Informationen/Strukturen (mit Semantik im Quelltext)


Überschriften-Auszeichnung
 
Startseite

Im Hauptbereich der Seite befinden sich h3-Überschriften, die unterhalb der Symbol-Bilder stehen, die zu den Themenseiten führen. Die Auszeichnung der Links als h3-Elemente ist an dieser Stelle unpassend, da sie nachfolgend keinen weiteren Inhalt strukturieren. Diese Bildunterschriften sollten daher in p-Elemente geändert werden. HTML-Auszeichnungen sind nicht dafür vorgesehen, Text groß oder fett darzustellen. Optische Darstellungen sollten stattdessen mittels CSS erfolgen.
 

Allgemein

Alle Seiten mit Randspalte besitzen an dieser Stelle die h4-Überschrift „Neuigkeiten des KVS und der ZVK“. Sie ist immer der vorangegangenen Überschrift des Hauptbereichs untergeordnet. Das ist inhaltlich falsch und sollte durch die Wahl einer anderen Überschriftenebene korrigiert werden. Das Überspringen von Überschriftenebenen sollte, wenn möglich, vermieden werden.
 

Listen-Auszeichnung
 
Startseite

Die Punktauswahlschalter sind als geordnete Liste (ol) ausgezeichnet. Dabei handelt es sich um eine ungeordnete Liste, für die ul zutreffender wäre.
 

Seite Suchergebnisse

Die Seitenauswahlschalter um durch die Suchergebnisse zu blättern, sind als ungeordnete Liste (ul) ausgezeichnet. Stattdessen sollte es eine geordnete Liste (ol) sein.
 

Tabellen-Auszeichnung
 
Seite 30 Jahre KVS

Das Foto und das Grußwort des Direktors sind als Tabelle eingefügt. Hierbei handelt es sich nicht um eine echte Datentabelle, sondern um eine Layout-Tabelle. Layout-Tabellen müssen mit dem Attribut role= "presentation" auf dem table-Element versehen sein. Dadurch wird erreicht, dass Screenreader keine Tabellensemantik ausgeben, die für blinde Nutzende schwerer erfassbar ist als für sehende. Hier muss zumindest dieses Attribut eingefügt werden, besser wäre ein Verzicht auf Tabellen-Auszeichnung.

Inhalte brechen um


Allgemein

Bei einer Fensterbreite von 320 px oder bei 400 % Browser-Zoom (bei einer Ausgangsbreite von 1280 px gesehen) ist das Sucheingabefeld im Kopfbereich nicht mehr vorhanden. Damit werden Nutzende mit starker Vergrößerung oder kleinen mobilen Geräten benachteiligt. Wesentliche Inhalte müssen in allen (responsiven) Ansichten vorhanden und nutzbar sein. Bei 400 % Browser-Zoom macht es sich außerdem negativ bemerkbar, dass die beiden Schaltflächen für den Cookie-Dialog und den Sprung zum Seitenanfang Teile der Seite überlagern.
 

Seite 30 Jahre KVS

Der Text des Direktors wird abgeschnitten. Ursache ist die Vorgabe einer Breite für das table-Element in den CSS-Eigenschaften (width: 679px). Dadurch ragt der Text über den Rand hinaus. Horizontales Scrollen ist jedoch nur bei Grafiken oder komplexen Tabellen zulässig, im vorliegenden Fall folglich nicht. An dieser Stelle gibt es auch keine semantische Notwendigkeit, diesen Inhalt als Tabelle auszuzeichnen.
 

Seite Suchergebnisse

Die zum Teil recht langen Namen der verlinkten Dokumente ragen über den Rand hinaus, z. B. bei „ZVKkompaktBetriebsrente-wegen-Alters.pdf“. Auch an dieser Stelle muss über die CSS-Eigenschaften dafür gesorgt werden, dass die Zeilen bei Bedarf umgebrochen werden, z. B. durch Einfügen der Eigenschaft overflow-wrap: break-word.
 

Seite ZusatzrentePlus

Bei einer Fensterbreite von 320 px oder bei 400 % Browser-Zoom (bei einer Ausgangsbreite von 1280 px gesehen) erscheint ein Dropdown-Menü, über das man zu einzelnen Abschnitten des Hauptbereichs springen kann. Dieses Dropdown-Menü ist als „Sticky Header“ ausgeführt (CSS-Eigenschaft position:fixed) und überlagert Teile der Seite. Wird einer der darin enthaltenen Links aktiviert, schließt sich dieses Menü nicht automatisch und überdeckt weiterhin einen (großen) Teil der Seite. Um es zu schließen, muss wieder die Schaltfläche „Überblick“ aktiviert werden, was aber nicht ohne weiteres möglich ist, wenn eine Stelle im Hauptbereich fokussiert wird. Bei Aktivierung eines Links muss das Dropdown-Menü automatisch geschlossen werden.

Kontraste von Grafiken und Bedienelementen

 

Seite ZusatzrentePlus

Fußbereich: Auf Seiten, die die ZVK betreffen, wird in der Kartendarstellung der Standort mit einem gelben Symbol hervorgehoben. Dieses Gelb hat zur weißen Beschriftung ein Kontrastverhältnis von 1,7:1 und zum grauen Hintergrund von 1,4:1. Somit wird die Mindestvorgabe für den Kontrast unterschritten. Der Mindestkontrast für Nicht-Text-Elemente (Symbole, Info-Grafiken, Bedienelement-Rahmen und Bedienelement-Fokus) beträgt 3:1.

Schlüssige Reihenfolge bei Tastaturbedienung

 

Seite 30 Jahre KVS

Vergrößerte Darstellungen der beiden Schriftgrafiken lassen sich als modaler Dialog einblenden. Modal heißt, die übrige Seite ist ausgegraut und Nutzende sollen zunächst nur mit dem Dialog umgehen. Bei Navigation mit der Tastatur (Tabulator-Taste) kann jedoch unsichtbar auf der übrigen Seite navigiert werden. Nutzende wissen dann nicht mehr, wo sie sich befinden. Für modale Dialoge sind folgende Dinge umzusetzen:

  1. Bei Aufruf des Dialogs muss der Fokus mit JavaScript auf den Beginn des Dialogs gesetzt werden.
  2. Solange der Dialog sichtbar ist, darf der Fokus nur innerhalb dieses Dialogs navigieren. Bei Verlassen des letzten interaktiven Elements mit Tabulator-Taste muss der Fokus wieder auf den Beginn des Dialogs gesetzt werden.
  3. Bei Schließen des Dialogs muss der Fokus wieder an die aufrufende Stelle gesetzt werden. (Bei Cookie-Dialogen sollte es der Beginn der Seite sein, weil Nutzende gerade erst auf dem Aufritt angekommen sind.)
  4. Um auch den Fokus von Screenreadern (Pfeiltasten-Navigation) im Dialog zu halten, muss das Attribut aria-modal="true" auf dem im HTML hierarchisch obersten Element des Dialogs enthalten sein. Bei Sichtbarkeit des Dialogs sorgen Screenreader dann automatisch dafür, dass der Pfeiltasten-Fokus nicht auf die übrige Seite wechselt.

Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen

 

Seite 30 Jahre KVS

Das button-Element, mit dem sich das Akkordeon („Ansicht herunterladen“) öffnen/schließen lässt, besitzt im span-Element die englisch-sprachige Beschriftung „Open/Close“. Damit sie für alle Nutzenden aussagekräftig ist, muss der Inhalt in die jeweils gewählte Sprachversion übersetzt werden. Dabei ist es ratsam, diese Beschriftung dahingehend zu erweitern, dass ausgegeben wird, was an dieser Stelle geöffnet oder geschlossen werden kann.

Korrekte Syntax

 

Allgemein

Bei der HTML-Validierung mit dem W3C-Validator wurden mehrere Verstöße gegen die HTML-Syntax festgestellt. Fehler bei der Validierung können Probleme verursachen, wenn verschiedene Browser-Versionen mit verschiedenen Versionen von assistiven Technologien zusammenarbeiten sollen. Sie müssen daher korrigiert werden. Im Cookie-Dialog wird innerhalb eines span-Elements ein div-Element eingesetzt. In der Randspalte gibt es die Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren. Im span-Element, das die beiden Checkboxen enthält, gibt es ein for-Attribut. Das ist ebenfalls nicht zulässig.

Nicht barrierefreie Inhalte (Beihilfe-App des KVS)


Die Beihilfe-App "Meine Beihilfe" ist derzeit nur eingeschränkt barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften


Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
 

Vereinzelte Datei-Downloads

Dokumente, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren gebraucht werden, sind derzeit nicht barrierefrei. Sie werden im Zuge der Aktualisierung sukzessiv ausgetauscht.
 

Barrierefreie Alternative:
Wir stellen Ihnen nicht zugängliche Informationen gern in barrierefreier Form, beispielsweise als Word- oder Excel-Datei, zur Verfügung.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 25.11.2020 erstellt und zuletzt am 25.04.2023 aktualisiert.
 

Prüfmethode Internetauftritt
 

Prüfbericht    

Vereinfachte Überwachung nach Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524


Prüfzeitraum

27.03.2023 bis 30.03.2023


Prüfstelle

Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (BfIT Sachsen)
 

Prüfmethode Beihilfe-App

Selbstbewertung auf Grundlage der vom Dienstleister für die App-Programmierung, der IBM Deutschland GmbH, mitgeteilten Umsetzungseinschränkungen.

Feedback und Kontaktangaben


Wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen oder Mängel an der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich an uns:
 

E-Mail:            barrierefreiheit(at)kv-sachsen.de
Telefon:          0351 4401-0
Fax:                  0351 4401-555
 

Kommunaler Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen und Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren


Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Internetseite und mobilen Anwendung gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden.
 

Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzern der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
 

Kontakt:
 

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
 

Telefon:         0351 564-10713
Fax:                 0351 564-10999
E-Mail:           durchsetzungsstelle(at)sk.sachsen.de
Webseite:     www.durchsetzungsstelle.sachsen.de

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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