Rechtsgrundlagen der ZVK
Die Rechtsgrundlagen der ZVK sind das Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) (PDF) und die auf Grundlage des SächsGKV erlassenen Satzung (PDF). Den darin enthaltenen versicherungs- und leistungsrechtlichen Vorschriften liegt der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) (PDF) – zu Grunde.