In unserem Mitglieder-Rundschreiben März 2022 (PDF) haben wir über unser neues Geschäftsfeld, die Gewährung von Ehrensold für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister, informiert.
Die Gemeinde oder deren Rechtsnachfolger ist als ehemaliger Dienstherr zur Zahlung des Ehrensolds verpflichtet. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, dies auf uns zu übertragen. Wir gewähren dann den Ehrensold im Rahmen einer Geschäftsbesorgung und erheben einen Verwaltungskostenbeitrag.
Wenn Sie als Gemeinde Interesse daran haben, die Ehrensoldgewährung auf uns zu übertragen, kommen Sie auf uns zu.