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Aktuelles

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Zusatzversorgung

News zur Zusatzversorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Nachweisgesetz (NachwG) regelt die Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber. Zum 01.08.2022 trat eine Änderung in Kraft.

 

Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zu, muss die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses nach dem neuen § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 NachwG den Namen und die Anschrift des Versorgungsträgers enthalten.

 

Die Mitglieder der ZVK Sachsen sind damit für neue versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse seit dem 01.08.2022 verpflichtet, die Versicherung in der Zusatzrente in die Niederschrift aufzunehmen. Unsere Kasse ist dabei wie folgt zu benennen:

 

Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen, Marschnerstraße 37, 01307 Dresden

 

Bei bereits vor dem 01.08.2022 bestehenden Arbeitsverhältnissen ist den Beschäftigten nur auf Verlangen die Niederschrift auszuhändigen.

 

Die ZusatzrentePlus ist durch die Änderung des Nachweisgesetzes nur im Falle einer Arbeitgeber-Höherversicherung betroffen, d. h. in diesen Fällen ist die Niederschrift ebenfalls um den Versorgungsträger zu ergänzen.

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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