Nach dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Energiepreispauschale an sächsische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Sächsisches Energiepreispauschale-Gesetz - SächsEPPG, Drucksache 7/12096) sollen Versorgungsempfänger eine Energiepreispauschale von 300 € erhalten. Diese muss versteuert werden.
Voraussetzungen sind, dass zum 01.12.2022
- ein Wohnsitz im Inland und
- ein Anspruch auf Ruhegehalt, Witwengeld, Unterhaltsbeitrag oder Altersgeld nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz
bestanden.
Die Energiepreispauschale wird nicht gewährt neben Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Einkommen oder einem weiteren Versorgungsbezug.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung, insbesondere den Zeitpunkt der Auszahlung, auf dem Laufenden.