Am 29.05.2024 wurde das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz - 5. DRÄndG) verkündet (SächsGVBl. S. 453).
Der Gesetzgeber hat zum einen die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder (TV-L) vom 09.12.2023 auf die Beamten im Freistaat Sachsen zeit- und systemgerecht übertragen. Dazu beschloss er Folgendes:
- Inflationsausgleichszahlungen (vgl. unsere News vom 14.03.2024 - werden bereits ausgezahlt)
- lineare Anpassung der Versorgungsbezüge um 4,76 % zum 01.11.2024
- lineare Anpassung der Versorgungsbezüge um 5,5 % zum 01.02.2025
Zum anderen hat er folgende Maßnahmen zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation beschlossen:
- Erstattungsanspruch für monatliche Beiträge zur beihilfekonformen privaten Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige Erwachsene
- Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge um eine monatliche Sonderzahlung von 4,1 % des Grundgehalts einschließlich Amtszulage
- Erhöhung des Familienzuschlags Stufe 1 sowie des Unterschiedsbetrags zum Familienzuschlag bei Versorgungsempfängern für erste und zweite Kinder auf je 246 €
| bisher | neu |
Familienzuschlag Stufe 1 | 153,40 € | 246 € |
Unterschiedsbetrag zum Familienzuschlag bei einem Kind | 169,52 € | 246 € |
Unterschiedsbetrag zum Familienzuschlag bei zwei Kindern | 339,04 | 492 € |
Der Unterschiedsbetrag zum Familienzuschlag für zu berücksichtigende dritte und weitere Kinder erhöht sich rückwirkend zum 01.01.2023 um 19 € und zum 01.01.2024 um weitere 87 €.
Zudem fiel zum 01.06.2024 die Hinzuverdienstgrenze bei vorübergehender Erhöhung des Ruhegehaltssatzes weg.
Die rückwirkend in Kraft tretenden Maßnahmen werden wir schnellstmöglich umsetzen. Die lineare Anpassung der Versorgungsbezüge erfolgt zu den oben genannten Terminen.