Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem Rundschreiben Juli 2024 (PDF) informieren wir unsere Mitglieder über den KVS als gemeinsame interne Meldestelle für kommunale Beschäftigungsgeber nach dem Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kommunaler Versorgungsverband Sachsen