Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurden zum 01.07.2023 neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung eingeführt. Von der Änderung sind auch Bezieher von Zusatzrente und ZusatzrentePlus betroffen, die in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sind. Für Rentner ohne Kinder beträgt danach der Beitrag zur Pflegeversicherung 4,0 %, für Rentner mit Kindern grundsätzlich 3,4 %.
Rentner mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten vom zweiten bis zum fünften Kind. Ab dem fünften Kind bleibt es beim höchsten Abschlag von einem Beitragssatzpunkt. Der Abschlag gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte.
Aktuell liegen uns die Informationen zur Zahl und zum Alter der Kinder noch nicht vor. Zur Übermittlung der Informationen sieht das Gesetz die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens ab 01.04.2025 vor. Danach werden die Abschläge rückwirkend automatisch berücksichtigt.
Wenn Sie
- eine Rente der ZVK erhalten,
- mehr als ein Kind unter 25 Jahren haben und
- ihren Abschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag bereits jetzt erhalten wollen,
übersenden Sie uns bitte eine formlose Mitteilung mit einem Nachweis des Geburtsdatums der betroffenen Kinder (z. B. Kopie Geburtsurkunde, Auszug Familienbuch, Kopie Adoptionsurkunde).