Wie bereits in unserer News vom 12.06.2024 angekündigt, erhöhen sich die Versorgungsbezüge nach dem Fünften Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zum 01.11.2024 um 4,76 %. Unsere Versorgungsempfänger erhielten einen entsprechenden Hinweistext in ihrer Bezügemitteilung für November 2024.
Bis einschließlich Oktober 2024 erhielten die Versorgungsempfänger eine steuerfreie monatliche Inflationsausgleichszahlung von 200 € (anteilig entsprechend dem individuellen Ruhegehaltssatz). Ab November 2024 entfällt diese. Trotz der Erhöhung der Versorgungsbezüge kann der Nettozahlbetrag daher niedriger als bisher sein.