Wie bereits in unserer News vom 12.06.2024 angekündigt, erhöhen sich die Versorgungsbezüge nach dem Fünften Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zum 01.02.2025 um 5,5 %. Unsere Versorgungsempfänger erhalten einen entsprechenden Hinweistext in ihrer Bezügemitteilung für Februar 2025.