Für den schriftformersetzenden elektronischen Zugang stellen wir Ihnen ab sofort folgende Onlineantragsassistenten über das Serviceportal Amt24 zur Verfügung:
- Formloser Antrag an KVS
- Formloser Antrag an ZVK und
- Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen des KVS
Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, beispielsweise Widersprüche, können damit rechtsverbindlich in elektronischer Form eingereicht werden.
Für natürliche Personen beziehungsweise Privatpersonen ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Hierbei erfolgt eine Zugangslegitimation mit
- der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder
- der digitalen Identitätskarte eines anderen EU-Landes mit dem Vertrauensniveau „hoch“.
Juristische Personen, wie Mitglieder des KVS und seiner ZVK, nutzen für die Legitimation Mein Unternehmenskonto (MUK) in Verbindung mit dem Elsterzertifikat der Organisation.

