Am 12.05.2026 wurde vom Sächsischen Landtag das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit wird die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder (TV-L) vom 14.02.2026 zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen übertragen.
Die Versorgungsbezüge werden wie folgt erhöht:
- rückwirkend zum 01.04.2026 um 2,82 %,
- zum 01.03.2027 um 2,0 % und
- zum 01.01.2028 um 1,0 %.
Die rückwirkend in Kraft tretende Versorgungsanpassung werden wir voraussichtlich mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge für Juli 2026 umsetzen. Unsere Versorgungsempfänger erhalten einen entsprechenden Hinweistext in ihrer Bezügemitteilung.
Die weiteren Anpassungen erfolgen zu den o. g. Zeitpunkten.


