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News zur Zusatzversorgung


Unsere Rentner erhalten jährlich im Januar eine Steuerbescheinigung über die im Vorjahr gezahlte Betriebsrente. Für das Jahr 2020 startet der Versand am 18.01.2021.

Viele Rentner sind unsicher, ob sie eine Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben müssen. Denn durch die jährlichen Rentenerhöhungen werden immer mehr Rentner steuerpflichtig. Das Finanzamt überprüft nur unregelmäßig die Steuerpflicht der Rentner. Dadurch kann es vorkommen, dass Steuererklärungen für zurückliegende Jahre erstellt und Steuern nachgezahlt werden müssen.

Haben Sie bisher noch keine Steuererklärung abgegeben, empfehlen wir Ihnen unsere Steuerbescheinigungen aufzuheben und sich regelmäßig beim Finanzamt zu erkundigen, ob eine Steuerpflicht vorliegt. So vermeiden Sie Steuernachzahlungen und ggf. anfallende Verzugszinsen.

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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