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Aktuelles

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Ihr starker Dienstleister.

News zur Zusatzversorgung

In den kommenden Tagen versenden wir die Unterlagen zur Riester-Förderung für das Beitragsjahr 2020. Haben Sie diese Fördervariante gewählt, erhalten Sie:

 

  • einen Antrag auf Altersvorsorgezulagen, wenn Sie uns noch keine Dauervollmacht erteilt haben oder
  • ein Datenkontrollblatt bei bestehender Dauervollmacht und
  • die Bescheinigung nach § 92 EStG. Diese weist Ihre förderfähigen und an die Finanzverwaltung übermittelten Beiträge und die erhaltenen staatlichen Zulagen im Jahr 2020 aus.

 

Bitte schauen Sie sich diese Unterlagen genau an. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

Was sollten Sie noch beachten?

 

Bisher mussten die Antragsteller Einnahmen in Form von Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld) im Zulageantrag erklären. Nunmehr werden diese Daten automatisch bei der Finanzverwaltung erhoben. Für Sie bedeutet dies weniger Aufwand beim Ausfüllen des Antrags.

 

Die staatlichen Zulagen werden nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn Sie 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresentgelts in Ihren Vertrag einzahlen. Haben Sie im Jahr 2020 die vorgenannten Entgeltersatzleistungen bezogen, zählt dieses als sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Bei der Zusatzrente (Pflichtversicherung) gehören diese Leistungen nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt. Ihr Arbeitgeber führt dafür keine Beiträge ab. Dies kann zu einem geringeren Zulagenanspruch führen. Eine Aufstockung zum Erhalt der vollen staatlichen Zulagen ist über eine ZusatzrentePlus möglich. Wir beraten Sie gern an unserer Telefon-Hotline: 0351 4401-446.

 

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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