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Kunden

Foto des Verbandsgebäudes des KVS
Ihr starker Dienstleister.

Kunden des KVS


Informationen zu den Kunden der Zusatzversorgungskasse des KVS erhalten Sie hier.

Pflichtmitglieder


Pflichtmitglieder des KVS sind:

  • Gemeinden
  • Verwaltungsverbände
  • Landkreise
  • Zweckverbände
  • Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
  • öffentlich-rechtliche Sparkassen
  • Kommunaler Sozialverband Sachsen
  • Unfallkasse Sachsen

Freiwillige Mitglieder


Zu den freiwilligen Mitgliedern gehören zum Beispiel:

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen
  • juristische Personen des Privatrechts, denen ausschließlich oder mehrheitlich Mitglieder des KVS angehören oder die von diesen maßgeblich beeinflusst werden

Die freiwillige Mitgliedschaft kann auch allein für die Beihilfe erworben werden (sogenannte Beihilfemitgliedschaft).

Angehörige


Angehörige des KVS sind:

  • Beamte der Mitglieder
  • Angestellte der Mitglieder mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
  • Versorgungsempfänger

Kunden des Personalservice


Die Inanspruchnahme des Personalservice ist möglich für:

  • Mitglieder des KVS
  • privatrechtlich organisierte Arbeitgeber, die das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anwenden

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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