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Beamtenversorgung

Sachbearbeiter und Kunde im Beratungsgespräch
Ihre Versorgung in guten Händen.

Informationen zur Beamtenversorgung für Beamte/Beschäftigte

 

Wir berechnen und zahlen die Versorgungsleistungen für die Beamten und versorgungsberechtigten Angestellten. Für einige wenige Versorgungsleistungen wie das Übergangsgeld ist der Dienstherr selbst zuständig.

Die versorgungsrelevanten Zeiten stellen wir bereits während der aktiven Dienstzeit fest.

Versorgung

Was sind die Leistungen der Beamtenversorgung für Versorgungsempfänger?
 

Wir berechnen und zahlen die Versorgungsleistungen für die Beamten und versorgungsberechtigten Angestellten. Für einige wenige Versorgungsleistungen wie das Übergangsgeld ist der Dienstherr selbst zuständig.

Die Leistungen der Beamtenversorgung sind im Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz (Link) geregelt.

Versorgungsausgleich

Welche Auswirkungen hat eine Ehescheidung auf die Versorgung?
 

Bei einer Ehescheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich vollzogen. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Dazu erteilen wir dem Familiengericht Auskunft über die Höhe der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften und den Ausgleichswert. Im Anschluss führt das Gericht den Versorgungsausgleich durch.

Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis

Welche Folgen hat ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis?
 

Scheidet ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis aus, kann das unterschiedliche versorgungsrechtliche Folgen haben.

Wer in den Ruhestand tritt beziehungsweise versetzt wird, hat einen Anspruch auf Ruhegehalt.

Wer aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch entlassen wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Altersgeld. Sofern dieser Anspruch nicht besteht oder der Beamte auf das Altersgeld verzichtet, ist er nachzuversichern.

Mehr Informationen finden Sie in unseren Zusammenstellungen:

Unfallfürsorge

Was passiert bei einem Dienstunfall?
 

Bei einem Dienstunfall erhalten Beamte Dienstunfallfürsorge. Hier finden Sie unser Formular zur Meldung eines Unfalls sowie Anerkennung als Dienstunfall (PDF).

Der Dienstherr untersucht den Unfall und entscheidet, ob er ihn als Dienstunfall anerkennt. Wenn wir dieser Entscheidung zustimmen, erstatten wir die Kosten für Heilverfahren und leisten Unfallausgleich und Unfallruhegehalt. Erleiden Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und Ehrenbeamte einen Dienstunfall, besteht ein anderer Leistungsumfang: Hier erstatten wir die Kosten für das Heilverfahren.

Sachschäden erstattet generell der Dienstherr.

Hinterbliebenenversorgung

Wie ist die Familie im Todesfall abgesichert?
 

Verstirbt ein Beamter im aktiven Dienst, prüfen wir die Ansprüche seiner Hinterbliebenen auf Versorgung und zahlen die Leistungen aus. Die Hinterbliebenenversorgung umfasst vor allem Sterbegeld, Witwen- beziehungsweise Witwergeld sowie Waisengeld. Voraussetzung für Witwen-, Witwer- und Waisengeld ist grundsätzlich, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre lang Beamter war.

Das Witwen- beziehungsweise Witwergeld beträgt in der Regel 55 %, das Waisengeld für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des dem Verstorbenen zustehenden Ruhegehalts.

Bei einem tödlichen Dienstunfall erhalten Hinterbliebene Unfall-Hinterbliebenenversorgung.

Mehr Informationen finden Sie in unserem KVSinfo:

KVSinfo - Informationen für kommunale Beamte im Freistaat Sachsen zum Anspruch auf Versorgung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen für kommunale Beamte im Freistaat Sachsen zum Anspruch auf Versorgung (PDF - barrierefrei)

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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