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Beamtenversorgung

Sachbearbeiter und Kunde im Beratungsgespräch
Ihre Versorgung in guten Händen.

Informationen zur Beamtenversorgung für Versorgungsempfänger


Wir berechnen und zahlen Versorgungsleistungen an die Beamten und versorgungsberechtigten Angestellten. Für einige wenige Versorgungsleistungen, zum Beispiel das Übergangsgeld, sind die Dienstherren selbst zuständig.

Sie sind Versorgungsempfänger und möchten uns Veränderungen, wie ein weiteres Einkommen, neue Adressdaten oder Ähnliches melden oder Sie haben Fragen zu Ihrer Bezügemitteilung? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Versorgung

Sie haben Fragen zu Ihrer Versorgung?
 

Sie haben Fragen zu Ihrer Versorgung? Schauen Sie in unsere Zusammenstellungen:

Zusätzliche Informationen finden Sie im Bereich Dokumente & Links.

Unsere Versorgungssachbearbeiter beraten Sie gern.

Hinzuverdienst/Anrechnung

Sie haben Fragen zum Hinzuverdienst oder zur Anrechnung anderer Leistungen?
 

Sie haben Fragen zum Hinzuverdienst oder zur Anrechnung anderer Leistungen wie zum Beispiel Renten? Schauen Sie in unsere Zusammenstellungen:

Zusätzliche Informationen finden Sie im Bereich Dokumente & Links.

Unsere Versorgungssachbearbeiter beraten Sie gern.

Versorgungsausgleich

Welche Auswirkungen hat eine Ehescheidung auf die Versorgung?
 

Bei einer Ehescheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich vollzogen. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Dazu erteilen wir dem Familiengericht Auskunft über die Höhe der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften und den Ausgleichswert. Im Anschluss führt das Gericht den Versorgungsausgleich durch.

Hinterbliebenenversorgung

Wie ist die Familie im Todesfall abgesichert?

 

Verstirbt ein Ruhestandsbeamter, prüfen wir die Ansprüche seiner Hinterbliebenen auf Versorgung und zahlen die Leistungen aus. Die Hinterbliebenenversorgung umfasst vor allem Sterbegeld, Witwen- beziehungsweise Witwergeld sowie Waisengeld.

Das Witwen- beziehungsweise Witwergeld beträgt in der Regel 55 %, das Waisengeld für Halbwaisen 12 % und für Vollwaisen 20 % des dem Verstorbenen zustehenden Ruhegehalts.

Mehr Informationen finden Sie in unserem KVSinfo:

KVSinfo - Informationen für kommunale Beamte im Freistaat Sachsen zum Anspruch auf Versorgung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen für kommunale Beamte im Freistaat Sachsen zum Anspruch auf Versorgung (PDF - barrierefrei)

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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