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Beihilfe

Eine Familie sitzt im Gras, die Eltern lesen ihren Kindern Geschichten vor.
Unser Beitrag zur Gesundheit.

Informationen zur Beihilfe für Beamte

Beihilfeanspruch

Wer hat einen Beihilfeanspruch?


Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Mit dieser übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten.

Auch einige tarif- oder dienstvertraglich Beschäftigte erhalten Beihilfe. Hier kommt es auf die vertraglichen Regelungen an.

Weitere Informationen zu Fragen wie

  • Wer ist beihilfeberechtigt?
  • Wer ist nicht beihilfeberechtigt?
  • Was passiert bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung?
  • Was ist die pauschale Beihilfe?

finden Sie hier:

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - barrierefrei)

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - barrierefrei)

Beihilfesätze

Wie hoch ist die Beihilfe?


Die Beihilfe wird prozentual aus den beihilfefähigen Aufwendungen errechnet:

Beihilfe = beihilfefähige Aufwendungen x Bemessungssatz

Der Beihilfebemessungssatz beträgt

  • für den Beihilfeberechtigten 50 %,
  • für den Beihilfeberechtigten mit einem berücksichtigungsfähigen Kind dauerhaft 70 %,
  • für den Beihilfeberechtigten mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern dauerhaft 90 %,
  • für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner 90 %,
  • für jedes berücksichtigungsfähige Kind 90 %,
  • für beihilfeberechtigte Waisen 90 %.

Weitere Informationen zur Höhe der Beihilfe finden Sie hier:

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - barrierefrei)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Neue Bemessungssätze ab 01.01.2024 (Link)

 

Beihilfeleistungen beantragen

Antrag auf Beihilfe – Was ist zu beachten?


Beihilfe beantragen  Sie schriftlich oder elektronisch. Wie Sie Beihilfe per App beantragen, erfahren Sie in unserem KVSkompakt:

KVSkompakt - Beihilfe mit der Beihilfe-App beantragen (PDF - nicht barrierefrei)

KVSkompakt - Beihilfe mit der Beihilfe-App beantragen (PDF - barrierefrei)
 

Beihilfe wird nur geleistet, wenn Sie diese innerhalb von zwei Jahren nach

  • Rechnungsausstellung, beispielsweise bei Arzt- und Medikamentenrechnungen oder
  • Entstehen der Aufwendungen, beispielsweise bei einer Geburtspauschale,

beantragen.

 

Möchten Sie stattdessen die pauschale Beihilfe erhalten, beantragen Sie diese schriftlich mit unserem Vordruck (PDF).

 

Auch andere Personen können Anträge für Sie stellen, wenn Sie eine Vollmacht (PDF) einreichen.

Unsere Anträge finden Sie unter Dokumente & Links.

 

Bitte beachten Sie auch unsere KVSinfo:

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - barrierefrei)

Leistungsumfang

Was sind die Leistungen der Beihilfe?


Die Leistungen der Beihilfe sind in der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) (Link)  geregelt. Beihilfe wird vor allem zu folgenden Aufwendungen geleistet:

  • Krankheit (ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei- und Hilfsmittel)
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Pflege
  • Vorsorgemaßnahmen
  • künstliche Befruchtung
  • Geburt

Mehr erfahren Sie in unseren FAQ:

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Beihilfe allgemein (Link)

 

Stattdessen können Sie auch die pauschale Beihilfe wählen. Dabei erstattet der Dienstherr einen Teil des Krankenversicherungsbeitrags.

Mehr zur pauschalen Beihilfe erfahren Sie unter:

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Pauschale Beihilfe (Link)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - barrierefrei)

 

 

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
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