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Beihilfe

Eine Familie sitzt im Gras, die Eltern lesen ihren Kindern Geschichten vor.
Unser Beitrag zur Gesundheit.

Informationen zur Beihilfe für den Dienstherrn

Finanzierung

Wie werden die Leistungen der Beihilfe finanziert?


Die Beihilfeleistungen werden durch eine besondere Umlage finanziert.

Es gibt folgende Umlagegruppen:
 

Gruppe 1Beschäftigte mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung ohne Anspruch auf pauschale Beihilfe90 € jährlich
Gruppe 2Beschäftigte mit einer die Beihilfe ergänzenden privaten Krankenversicherung und Beschäftigte mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung mit Anspruch auf pauschale Beihilfe3.200 € jährlich
Gruppe 3Beschäftigte mit Anspruch auf Heilfürsorge300 € jährlich


Die Beihilfe an Versorgungsempfänger wird über die allgemeine Umlage finanziert.

Unfallfürsorge

Welche Leistung erhält der Beamte bei einem Dienstunfall?


Bei einem Dienstunfall erhält der Beamte Dienstunfallfürsorge. Diese Leistungen haben Vorrang gegenüber der Beihilfe.

 

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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