Die Landesfamilienkasse des KVS
Als Landesfamilienkasse erledigt der KVS für seine Mitglieder die Kindergeldangelegenheiten - auch losgelöst von der Bezügegewährung. Zum 01.01.2024 muss der KVS die Kindergeldbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit (BA) abgeben. Er ist dann nicht mehr als Landesfamilienkasse tätig.