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Landesfamilienkasse

Kinder, die sich ein Eis teilen
Service der sich lohnt.

Die Landesfamilienkasse des KVS

Als Landesfamilienkasse erledigt der KVS für seine Mitglieder die Kindergeldangelegenheiten - auch losgelöst von der Bezügegewährung. Zum 01.01.2024 muss der KVS die Kindergeldbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit (BA) abgeben. Er ist dann nicht mehr als Landesfamilienkasse tätig.

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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