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Scheidet ein Versicherter aus dem Arbeitsverhältnis aus oder entfällt die Versicherungspflicht aus sonstigen Gründen, endet grundsätzlich auch die ZusatzrentePlus.
Sie können als Versicherter jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die Fortführung der ZusatzrentePlus beantragen.
Wird die ZusatzrentePlus nicht fortgeführt, kann die Anwartschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einem anderen Anbieter der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden.
Möchten Sie eine ZusatzrentePlus oder eine andere betriebliche Altersversorgung auf unsere Kasse übertragen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden diesen an die ZVK.
ZVK Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-444
zentrale@kv-sachsen.de
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