In der Tarifeinigung vom 25.10.2020 haben sich die Sozialpartner auch auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) verständigt. Diese Form der Entgeltumwandlung tritt nunmehr neben die Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge bei der ZVK (ZusatzrentePlus).
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass umgewandeltes Entgelt für das Fahrradleasing grundsätzlich steuerfrei und damit nicht zusatzversorgungspflichtig ist. Dadurch ergeben sich in der Regel Einbußen bei der gesetzlichen Rente und der Zusatzrente.