Kunden des KVS
Informationen zu den Kunden der Zusatzversorgungskasse des KVS erhalten Sie hier.
Pflichtmitglieder
Pflichtmitglieder des KVS sind:
- Gemeinden
- Verwaltungsverbände
- Landkreise
- Zweckverbände
- Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
- öffentlich-rechtliche Sparkassen
- Kommunaler Sozialverband Sachsen
- Unfallkasse Sachsen
Freiwillige Mitglieder
Zu den freiwilligen Mitgliedern gehören zum Beispiel:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen
- juristische Personen des Privatrechts, denen ausschließlich oder mehrheitlich Mitglieder des KVS angehören oder die von diesen maßgeblich beeinflusst werden
Die freiwillige Mitgliedschaft kann auch allein für die Beihilfe erworben werden (sogenannte Beihilfemitgliedschaft).
Angehörige
Angehörige des KVS sind:
- Beamte der Mitglieder
- Angestellte der Mitglieder mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
- Versorgungsempfänger
Kunden des Personalservice
Die Inanspruchnahme des Personalservice ist möglich für:
- Mitglieder des KVS
- privatrechtlich organisierte Arbeitgeber, die das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anwenden