Hinweisgeberschutz
Der KVS betreibt eine interne Meldestelle nach dem Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz. An diese können sich Personen wenden, wenn sie in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße beim KVS erlangt haben.
Die interne Meldestelle beim KVS hat die Aufgabe, solche Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz entgegenzunehmen, deren Inhalt auf Stichhaltigkeit und Anwendbarkeit dieses Gesetzes zu prüfen sowie geeignete Folgemaßnahmen zu treffen.
Bei einer entsprechenden Vereinbarung übernimmt die interne Meldestelle beim KVS diese Tätigkeit auch für andere kommunale Beschäftigungsgeber im Freistaat Sachsen.
Sie wollen als Beschäftigungsgeber den KVS mit dem Betrieb der internen Meldestelle für Ihre Einrichtung beauftragen? Für weitere Informationen zur Zusammenarbeit stehen wir Ihnen gern unter 0351/4401-529 und Meldestelle(at)kv-sachsen.de zur Verfügung.
Ihr Arbeitgeber hat den KVS mit dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragt und Sie wollen über einen Verstoß informieren? Weitere Informationen zum Verfahren und zu den Meldewegen finden Sie unter