Was ist Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine Unterstützungsleistung des Dienstherrn für seine Beamten insbesondere in Krankheits- und Pflegefällen.
Der KVS ist Beihilfestelle für die kommunalen Dienstherren und weitere Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten vertraglich einen Beihilfeanspruch zugesichert haben. Wir prüfen die Rechnungen der Beihilfeberechtigten auf Beihilfefähigkeit und zahlen die Beihilfe aus.
Die Beihilfe kann in Papierform (PDF) oder digital per Beihilfe-App (Link) beantragt werden.
Derzeit längere Bearbeitungszeiten und eingeschränkte Erreichbarkeit
Seit einiger Zeit verzeichnen wir ein deutlich erhöhtes Antragsaufkommen in der Beihilfe. Hinzu kommen sehr viele Anfragen zu den Änderungen aufgrund des Vierten Dienstrechtsänderungsgesetzes (4. DRÄndG). Dadurch verlängern sich die Bearbeitungszeiten.
Damit wir Ihre Beihilfeanträge schnellstens bearbeiten können, bitten wir Sie von telefonischen und schriftlichen Nachfragen zum Eingang oder Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen.
Darüber hinaus ist unsere Beihilfestelle bis auf Weiteres nur zu den folgenden Servicezeiten für Sie telefonisch erreichbar:
Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.