Informationen zur Abrechnung der Beihilfe mit medizinischen Einrichtungen
Direktabrechnung
Können medizinische Einrichtungen die Beihilfe direkt mit dem KVS abrechnen?
Stationäre medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen können mit uns direkt abrechnen, so dass der Beihilfeberechtigte nicht in Vorleistung treten muss. Die Antragsformulare zur Direktabrechnung finden Sie unter Dokumente & Links.
Weitere Informationen zur Direktabrechnung finden Sie in unserem KVSinfo: