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Beihilfe

Eine Familie sitzt im Gras, die Eltern lesen ihren Kindern Geschichten vor.
Unser Beitrag zur Gesundheit.

Informationen zur Abrechnung der Beihilfe mit medizinischen Einrichtungen

Direktabrechnung

Können medizinische Einrichtungen die Beihilfe direkt mit dem KVS abrechnen?
 

Stationäre medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen können mit uns direkt abrechnen, so dass der Beihilfeberechtigte nicht in Vorleistung treten muss. Die Antragsformulare zur Direktabrechnung finden Sie unter Dokumente & Links.

Weitere Informationen zur Direktabrechnung finden Sie in unserem KVSinfo:

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - barrierefrei)

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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