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Rechtsgrundlagen

Ehepaar im Beratungsgespräch mit einem Sachbearbeiter
Bestens versorgt.

Rechtsgrundlagen der ZVK


Die Rechtsgrundlagen der ZVK sind das Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) (Link) und die auf Grundlage des SächsGKV erlassene Satzung (PDF - barrierefrei). Den darin enthaltenen versicherungs- und leistungsrechtlichen Vorschriften liegt der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) (Link) – zu Grunde.

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
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