Organe des KVS
Die Organe des KVS sind der Verwaltungsrat und der Direktor.
Verwaltungsrat
Hauptorgan des KVS ist der Verwaltungsrat. Er beschließt über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Direktor kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Verwaltungsrat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwölf weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Sächsischen Staatsministerium des Innern aus den Organen und den Beamten der Mitglieder des KVS für fünf Jahre berufen, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamtes. Die aktuelle Amtsperiode begann am 01.12.2017 und endet am 30.11.2022.
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Vorsitzender | Stellvertretender Vorsitzender |
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Oberbürgermeister | Landrat |
auf Vorschlag des Sächsischen Städte- und Gemeindetags (SSG)
Mitglieder | Stellvertreter |
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Bürgermeister | Bürgermeisterin |
Bürgermeister | Bürgermeister |
Bürgermeister | Bürgermeisterin |
Oberbürgermeister | Bürgermeisterin |
Bürgermeister | Bürgermeisterin |
| Bürgermeister |
Bürgermeister | Oberbürgermeister |
Geschäftsführer | Stellvertretender Geschäftsführer |
auf Vorschlag des Sächsischen Landkreistags (SLKT)
Mitglieder | Stellvertreter |
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Landrat | Landrat |
Geschäftsführendes Präsidialmitglied | Landrat |
Landrat | Beigeordnete |
auf Vorschlag des SSG und des SLKT
Mitglied | Stellvertreter |
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Landrat | Bürgermeister |
auf Vorschlag des Ostdeutschen Sparkassenverbands
Mitglied | Stellvertreter |
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Vorstandsvorsitzender | Vorstandsvorsitzender |
Direktor des KVS
Der Direktor ist Leiter der Verwaltung. Er vertritt den KVS und ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Beschäftigten des KVS. Er wird vom Verwaltungsrat für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Direktor des KVS ist Bernd Müller.
