Informationen zur Beihilfe für Versorgungsempfänger
Beihilfeanspruch
Haben Versorgungsempfänger einen Beihilfeanspruch?
Versorgungsempfänger haben Anspruch auf Beihilfe. Mit dieser übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF)
KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF)
Beihilfesätze
Wie hoch ist die Beihilfe für Versorgungsempfänger?
Die Beihilfe wird prozentual aus den beihilfefähigen Aufwendungen errechnet:
Beihilfe = beihilfefähige Aufwendungen x Bemessungssatz
Der Beihilfebemessungssatz beträgt
- für den Versorgungsempfänger 70 %,
- für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner 70 %,
- für jedes berücksichtigungsfähige Kind 80 %,
- für beihilfeberechtigte Waisen 80 %.
Weitere Informationen zur Höhe der Beihilfe finden Sie hier:
KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF)
KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF)
Beihilfeleistungen beantragen
Antrag auf Beihilfe – Was gibt es für Versorgungsempfänger zu beachten?
Beihilfe beantragen Sie schriftlich oder elektronisch. Wie Sie Beihilfe per App beantragen, erfahren Sie in KVSkompakt Beihilfe mit der Beihilfe-App beantragen (PDF).
Beihilfe wird nur geleistet, wenn Sie diese innerhalb von zwei Jahren nach
- Rechnungsausstellung, beispielsweise bei Arzt- und Medikamentenrechnungen oder
- Entstehen der Aufwendungen, beispielsweise bei einer Geburtspauschale,
beantragen.
Auch andere Personen können Anträge für Sie stellen, wenn Sie eine Vollmacht (PDF) einreichen.
Unsere Anträge finden Sie unter Dokumente & Links.
Bitte beachten Sie auch unsere KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF) und KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF).
Leistungsumfang
Was sind die Leistungen der Beihilfe für Versorgungsempfänger?
Die Leistungen der Beihilfe sind in der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) (Link) geregelt. Beihilfe wird vor allem zu folgenden Aufwendungen geleistet:
- Krankheit (ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei- und Hilfsmittel)
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Pflege
- Vorsorgemaßnahmen
- künstlicher Befruchtung
- Geburt
Mehr erfahren Sie in unseren FAQ (PDF).