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Beihilfe

Eine Familie sitzt im Gras, die Eltern lesen ihren Kindern Geschichten vor.
Unser Beitrag zur Gesundheit.

Informationen zur Beihilfe für Versorgungsempfänger

Beihilfeanspruch

Haben Versorgungsempfänger einen Beihilfeanspruch?
 

Versorgungsempfänger haben Anspruch auf Beihilfe. Mit dieser übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten. Bei Anspruch auf pauschale Beihilfe erstattet der Dienstherr stattdessen auch einen Teil des Krankenversicherungsbeitrags.

Weitere Informationen finden Sie hier:

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - barrierefrei)

 

Beihilfesätze

Wie hoch ist die Beihilfe für Versorgungsempfänger?
 

Die Beihilfe wird prozentual aus den beihilfefähigen Aufwendungen errechnet:

Beihilfe = beihilfefähige Aufwendungen x Bemessungssatz

 

Der Beihilfebemessungssatz beträgt

  • für den Versorgungsempfänger 70 %,
  • für den Versorgungsempfänger mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern dauerhaft 90 %,
  • für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner 90 %,
  • für jedes berücksichtigungsfähige Kind 90 %,
  • für beihilfeberechtigte Waisen 90 %.

 

Weitere Informationen zur Höhe der Beihilfe finden Sie hier:

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - barrierefrei)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Neue Bemessungssätze ab 01.01.2024 (Link)

 

Beihilfeleistungen beantragen

Antrag auf Beihilfe – Was gibt es für Versorgungsempfänger zu beachten?
 

Beihilfe beantragen  Sie schriftlich oder elektronisch. Wie Sie Beihilfe per App beantragen, erfahren Sie in unserem KVSkompakt:

KVSkompakt - Beihilfe mit der Beihilfe-App beantragen (PDF - nicht barrierefrei)

KVSkompakt - Beihilfe mit der Beihilfe-App beantragen (PDF - barrierefrei)


Beihilfe wird nur geleistet, wenn Sie diese innerhalb von zwei Jahren nach

  • Rechnungsausstellung, beispielsweise bei Arzt- und Medikamentenrechnungen oder
  • Entstehen der Aufwendungen, beispielsweise bei einer Geburtspauschale,

beantragen.

 

Möchten Sie stattdessen die pauschale Beihilfe erhalten, beantragen Sie diese schriftlich mit unserem Vordruck (PDF).

 

Auch andere Personen können Anträge für Sie stellen, wenn Sie eine Vollmacht (PDF) einreichen.

Unsere Anträge finden Sie unter Dokumente & Links.

 

Bitte beachten Sie auch unsere KVSinfo:

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF - barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF - barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - barrierefrei)

Leistungsumfang

Was sind die Leistungen der Beihilfe für Versorgungsempfänger?
 

Die Leistungen der Beihilfe sind in der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) (Link) geregelt. Beihilfe wird vor allem zu folgenden Aufwendungen geleistet:

  • Krankheit (ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei- und Hilfsmittel)
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Pflege
  • Vorsorgemaßnahmen
  • künstlicher Befruchtung
  • Geburt

Mehr erfahren Sie in unseren FAQ:

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Beihilfe allgemein (Link)

 

Stattdessen können Sie auch die pauschale Beihilfe wählen. Dabei erstattet der Dienstherr einen Teil des Krankenversicherungsbeitrags.

Mehr zur pauschalen Beihilfe erfahren Sie unter:

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - nicht barrierefrei)

KVSinfo - Informationen zum Anspruch auf pauschale Beihilfe (PDF - barrierefrei)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Pauschale Beihilfe (Link)

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
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