Informationen zur Beihilfe für den Dienstherrn
Finanzierung
Wie werden die Leistungen der Beihilfe finanziert?
Die Beihilfeleistungen werden durch eine besondere Umlage finanziert.
Es gibt folgende Umlagegruppen:
Gruppe 1 | Beschäftigte mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung | 90 € jährlich |
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Gruppe 2 | Beschäftigte mit einer die Beihilfe ergänzenden privaten Krankenversicherung | 3.200 € jährlich |
Gruppe 3 | Beschäftigte mit Anspruch auf Heilfürsorge | 300 € jährlich |
Die Beihilfe an Versorgungsempfänger wird über die allgemeine Umlage finanziert.
Unfallfürsorge
Welche Leistung erhält der Beamte bei einem Dienstunfall?
Bei einem Dienstunfall erhält der Beamte Dienstunfallfürsorge. Diese Leistungen haben Vorrang gegenüber der Beihilfe.