Informationen zur Beihilfe für Beamte
Beihilfeanspruch
Wer hat einen Beihilfeanspruch?
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Mit dieser übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten.
Auch einige tarif- oder dienstvertraglich Beschäftigte erhalten Beihilfe. Hier kommt es auf die vertraglichen Regelungen an.
Weitere Informationen zu Fragen wie
- Wer ist beihilfeberechtigt?
- Wer ist nicht beihilfeberechtigt?
- Was passiert bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung?
finden Sie hier:
Beihilfesätze
Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Beihilfe wird prozentual aus den beihilfefähigen Aufwendungen errechnet:
Beihilfe = beihilfefähige Aufwendungen x Bemessungssatz
Der Beihilfebemessungssatz beträgt
- für den Beihilfeberechtigten 50 %,
(bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern dauerhaft 70 %),
- für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner 70 %,
- für jedes berücksichtigungsfähige Kind 80 %,
- für beihilfeberechtigte Waisen 80 %.
Weitere Informationen zur Höhe der Beihilfe finden Sie hier:
Beihilfeleistungen beantragen
Antrag auf Beihilfe – Was ist zu beachten?
Beihilfe beantragen Sie schriftlich oder elektronisch. Wie Sie Beihilfe per App beantragen, erfahren Sie in unserem KVSkompakt:
KVSkompakt - Beihilfe mit der Beihilfe-App beantragen (PDF - nicht barrierefrei)
KVSkompakt - Beihilfe mit der Beihilfe-App beantragen (PDF - barrierefrei)
Beihilfe wird nur geleistet, wenn Sie diese innerhalb von zwei Jahren nach
- Rechnungsausstellung, beispielsweise bei Arzt- und Medikamentenrechnungen oder
- Entstehen der Aufwendungen, beispielsweise bei einer Geburtspauschale,
beantragen.
Auch andere Personen können Anträge für Sie stellen, wenn Sie eine Vollmacht (PDF) einreichen.
Unsere Anträge finden Sie unter Dokumente & Links.
Bitte beachten Sie auch unsere KVSinfo:
Leistungsumfang
Was sind die Leistungen der Beihilfe?
Die Leistungen der Beihilfe sind in der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) (Link) geregelt. Beihilfe wird vor allem zu folgenden Aufwendungen geleistet:
- Krankheit (ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei- und Hilfsmittel)
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Pflege
- Vorsorgemaßnahmen
- künstliche Befruchtung
- Geburt
Mehr erfahren Sie in unseren FAQ:
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Beihilfe (PDF - nicht barrierefrei)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Beihilfe (PDF - barrierefrei)