Informationen zur Beihilfe für Beamte
Beihilfeanspruch
Wer hat einen Beihilfeanspruch?
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Mit dieser übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten.
Auch einige tarif- oder dienstvertraglich Beschäftigte erhalten Beihilfe. Hier kommt es auf die vertraglichen Regelungen an.
Weitere Informationen zu Fragen wie
- Wer ist beihilfeberechtigt?
- Wer ist nicht beihilfeberechtigt?
- Was passiert bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung?
finden Sie in
KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF),
KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF) und unserem Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (PDF).
Beihilfesätze
Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Beihilfe wird prozentual aus den beihilfefähigen Aufwendungen errechnet:
Beihilfe = beihilfefähige Aufwendungen x Bemessungssatz
Der Beihilfebemessungssatz beträgt
- für den Beihilfeberechtigten 50 %,
(bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern dauerhaft 70 %),
- für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner 70 %,
- für jedes berücksichtigungsfähige Kind 80 %,
- für beihilfeberechtigte Waisen 80 %.
Weitere Informationen zur Höhe der Beihilfe finden Sie hier:
KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF)
KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF)
Beihilfeleistungen beantragen
Antrag auf Beihilfe – Was ist zu beachten?
Beihilfe beantragen Sie schriftlich oder elektronisch. Wie Sie Beihilfe per App beantragen, erfahren Sie in KVSkompakt Beihilfe mit der Beihilfe-App beantragen (PDF).
Beihilfe wird nur geleistet, wenn Sie diese innerhalb von zwei Jahren nach
- Rechnungsausstellung, beispielsweise bei Arzt- und Medikamentenrechnungen oder
- Entstehen der Aufwendungen, beispielsweise bei einer Geburtspauschale,
beantragen.
Auch andere Personen können Anträge für Sie stellen, wenn Sie eine Vollmacht (PDF) einreichen.
Unsere Anträge finden Sie unter Dokumente & Links.
Bitte beachten Sie auch unsere KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (PDF) und KVSinfo über den Anspruch auf Beihilfe für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PDF).
Leistungsumfang
Was sind die Leistungen der Beihilfe?
Die Leistungen der Beihilfe sind in der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO) (Link) geregelt. Beihilfe wird vor allem zu folgenden Aufwendungen geleistet:
- Krankheit (ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei- und Hilfsmittel)
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Pflege
- Vorsorgemaßnahmen
- künstliche Befruchtung
- Geburt
Mehr erfahren Sie in unseren FAQ (PDF).