Die ZVK erhöht die Betriebsrenten zum 01.07.2023 entsprechend den tarifvertraglichen Vorgaben um 1 %.
Dabei berücksichtigen wir die ab 01.07.2023 geltenden Pflegeversicherungsbeiträge nach dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG). Der allgemeine Beitragssatz bei Elterneigenschaft erhöht sich auf 3,4 %. Ohne Elterneigenschaft beträgt der neue Beitragssatz 4,0 %.
Die mit dem PUEG eingeführte individuelle Beitragsentlastung bei mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren berücksichtigen wir rückwirkend, sobald dies technisch möglich ist.