Zum 01.07.2023 erhöhen sich die Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung wie folgt:
• Kinderlose: von 3,4 % auf 4,0 %
• Personen mit Kindern: von 3,05 % auf 3,4 %
Diese Änderungen setzen wir bei den gesetzlich pflegeversicherten Versorgungsempfängern zum 01.07.2023 um.
Darüber hinaus sind für Personen mit mehreren Kindern Abschläge vorgesehen. Derzeit können diese aus technischen Gründen noch nicht umgesetzt werden. Daher wird bei Personen mit mehreren Kindern zunächst der Beitragssatz ohne Abschlag angewendet. Sobald wie möglich werden wir die Beiträge rückwirkend korrigieren und Sie erhalten dann eine Erstattung.
Näheres entnehmen Sie bitte unserem KVSkompakt.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.