Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den jahrelangen Rechtsstreit um die rentenfernen Startgutschriften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes beendet. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil vom 20.09.2023 (IV ZR 120/22) die Rechtmäßigkeit der tarifvertraglichen Neuregelung aus 2017.
Hintergrund: Im Jahr 2002 wurde das bis dahin geltende Gesamtversorgungssystem in ein beitragsorientiertes Betriebsrentensystem umgestellt. Die erworbenen Anwartschaften wurden in Form von Startgutschriften in das neue System übertragen. Bereits zweimal beanstandete der BGH die Berechnungsmodalitäten der Startgutschriften. Die nunmehr geltende tarifvertragliche Einigung vom Juni 2017 bestätigte er jetzt. Die ZVK des KVS hat die Startgutschriften für die betroffenen Versicherten und Rentner zwischenzeitlich überrechnet. Ausführliche Informationen zur Verhandlung sowie die Urteilsbegründung finden Sie in der Pressemitteilung des BGH.