Seit dem 01.01.2024 sind Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, für gesetzlich Krankenversicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel mit dem elektronischen Rezept (E-Rezept) zu verordnen. Dabei wird das E-Rezept in der Arztpraxis digital erstellt, signiert und auf einem zentralen Server gespeichert. Das E-Rezept wird mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke abgerufen und eingelöst. In Ausnahmefällen kann das E-Rezept auch ausgedruckt und in der Apotheke eingelöst werden.
Privat Krankenversicherte sind von der verpflichtenden Verwendung des E-Rezepts ausgenommen. Einige private Krankenversicherungsunternehmen bieten ihren Versicherten schon jetzt die Verwendung des E-Rezepts an.
Tipp: Lassen Sie sich das E-Rezept beim Arzt oder Zahnarzt ausdrucken und auch in der Apotheke einen Kostenbeleg über das eingelöste E-Rezept geben. Diese Ausdrucke können Sie in gewohnter Weise Ihrem Beihilfeantrag in Papierform beifügen oder mit der App "Meine Beihilfe" abfotografieren.
Einige private Krankenversicherungsunternehmen bieten Apps für das E-Rezept an. Möglicherweise können damit das E-Rezept und der Kostenbeleg der Apotheke auch als PDF-Datei an die App "Meine Beihilfe" übertragen werden. Bitte wenden Sie sch dazu an Ihre private Krankenversicherung.