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Beamtenversorgung

News zur Beamtenversorgung

Der sächsische Gesetzgeber beabsichtigt, die Tarifeinigung für die Länder vom 09.12.2023 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen zu übertragen. Hierzu liegt der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vor.

Für Versorgungsempfänger sind folgende Inflationsausgleichszahlungen vorgesehen:

  • eine Einmalzahlung für Dezember 2023, ausgehend von 1.000 €, in Höhe des Ruhegehaltssatzes und Anteilssatzes des Witwen- oder Waisengelds sowie des Unterhaltsbeitrags,
  • Monatszahlungen für Januar 2024 bis Oktober 2024, ausgehend von jeweils monatlich 200 €, in Höhe des Ruhegehaltssatzes und Anteilssatzes des Witwen- oder Waisengelds sowie des Unterhaltsbeitrags.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat um vorgriffsweise Auszahlung gebeten.

Wir zahlen daher die Einmalzahlung Ende März mit den Bezügen für April 2024 aus. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt zahlen wir die Monatszahlungen für Januar bis März 2024. Danach erhalten unsere Versorgungsempfänger monatliche Inflationsausgleichszahlungen bis Oktober 2024.

Wir halten Sie über die weiteren im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen und deren Umsetzung auf dem Laufenden.

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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