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Beihilfe

News zur Beihilfe


Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 28.11.2020 trat die Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Beihilfeverordnung in Kraft. 
 

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Beihilfeleistungen wurden an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst, zum Beispiel im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung.
  • Der beihilfefähige Pauschalbetrag für Brillengläser und Kontaktlinsen wurde von 80 € auf 100 € je Auge alle zwei Jahre angehoben.
  • Das Genehmigungsverfahren bei stationären Reha-Maßnahmen und Kuren wurde vereinfacht. Im Regelfall ist kein amtsärztliches Gutachten mehr notwendig. Eine ärztliche Bescheinigung genügt.
  • Ebenfalls vereinfacht wurde das Genehmigungsverfahren bei kieferorthopädischen Behandlungen. Für Leistungen der Kieferorthopädie nach Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels wurde ein beihilfefähiger Höchstbetrag von 7.000 € eingeführt Für solche Behandlungen vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels beträgt dieser 3.000 €. Heil- und Kostenpläne sind vor Beginn der Behandlung vorzulegen, wenn die Höchstbeträge überschritten werden sollen.
     

Die aktuelle Fassung der Sächsischen Beihilfeverordnung finden Sie hier (PDF).

Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere Beihilfesachbearbeiter zur Verfügung. Per E-Mail erreichen Sie uns unter: bf(at)kv-sachsen.de.
 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kommunaler Versorgungsverband Sachsen

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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