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Beamtenversorgung

Sachbearbeiter und Kunde im Beratungsgespräch
Ihre Versorgung in guten Händen.

Informationen zur Beamtenversorgung für den Dienstherrn


Die Beamtenversorgung beruht auf dem Alimentationsprinzip.

Die Beamten und versorgungsberechtigten Angestellten im kommunalen Bereich des Freistaats Sachsen erhalten ihre Versorgung vom KVS. Die statusrechtlichen Entscheidungen trifft der Dienstherr. Wir kümmern uns um die versorgungsrechtlichen Auswirkungen.

Ein Beispiel: Der Dienstherr versetzt den Beamten in den Ruhestand. Der KVS berechnet die Versorgungsbezüge und zahlt sie aus.

Erstattung von Dienstbezügen

Wann werden Dienstbezüge erstattet?
 

Wir erstatten unseren Mitgliedern Dienstbezüge für Beamte, die aufgrund einer Krankheit ihren Dienst länger als sechs Monate nicht ausüben können.

 

Dienstherrenwechsel

Was passiert bei einem Dienstherrenwechsel?
 

Mit der Versorgungslastenteilung beteiligt sich der abgebende Dienstherr an den Versorgungslasten, indem er an den aufnehmenden Dienstherr oder die zuständige Versorgungskasse einen Kapitalbetrag zahlt.

Wir prüfen die Versorgungslastenteilung für unsere Mitglieder und führen sie durch.

Unfallfürsorge

Was passiert bei einem Dienstunfall?
 

Bei einem Dienstunfall erhalten Beamte Dienstunfallfürsorge. Hier finden Sie unser Formular zur Meldung eines Unfalls sowie Anerkennung als Dienstunfall (PDF).

Der Dienstherr untersucht den Unfall und entscheidet gegebenenfalls, dass er ihn als Dienstunfall anerkennt. Wenn wir dieser Entscheidung zustimmen, erstatten wir die Kosten für Heilverfahren und leisten Unfallausgleich und Unfallruhegehalt. Erleiden Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und Ehrenbeamte einen Dienstunfall, besteht ein anderer Leistungsumfang: Hier erstatten wir die Kosten für das Heilverfahren.

Sachschäden erstattet generell der Dienstherr.

Finanzierung

Wie werden die Leistungen der Beamtenversorgung finanziert?
 

Die Leistungen des KVS werden überwiegend über die allgemeine Umlage finanziert, neben den Versorgungsbezügen beispielsweise die Beihilfe an Versorgungsempfänger und die Heilfürsorge. Auch die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, die der KVS für seine Mitglieder bildet, werden über die allgemeine Umlage gedeckt.

Der Verwaltungsrat beschließt die Höhe des Umlagesatzes jährlich im Rahmen der Haushaltssatzung.

Der KVS finanziert seine Leistungen im Kapitaldeckungsverfahren. Das dient langfristig einer generationengerechten Finanzierung der Beamtenversorgung. Die Versorgungsverpflichtungen werden in einem im Hinblick auf ihre Höhe angemessenen Zeitraum auskapitalisiert. Grundlage sind regelmäßige versicherungsmathematische Gutachten.

Die Sparkassen erstatten dem KVS die von ihm gewährten Leistungen einschließlich der Verwaltungskosten.

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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