Rechtsgrundlagen der ZVK
Die Rechtsgrundlagen der ZVK sind das Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) (Link) und die auf Grundlage des SächsGKV erlassene Satzung (Barrierefreies PDF). Den darin enthaltenen versicherungs- und leistungsrechtlichen Vorschriften liegt der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) (Link) – zu Grunde.