Informationen zur Heilfürsorge für Feuerwehrangehörige
Heilfürsorgeanspruch
Wann endet der Heilfürsorgeanspruch für Feuerwehrangehörige?
Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst haben Anspruch auf Heilfürsorge, so lange ihnen Besoldung zusteht. Die Heilfürsorgeberechtigung endet, wenn die Beamten aus dem feuerwehrtechnischen Dienst ausscheiden, zum Beispiel bei
- Eintritt/Versetzung in den Ruhestand oder
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Heilfürsorgekarte
Wie wird die Heilfürsorgekarte verwendet?
Heilfürsorgeberechtigte erhalten von uns eine Heilfürsorgekarte. Diese ist bei jedem Arztbesuch vorzulegen. Auf der Karte sind die Daten gespeichert, die für die Abrechnung des Arztes notwendig sind.
Die Karte gilt nur für den Karteninhaber.
In unserem KVSkompakt haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt:
KVSkompakt - Heilfürsorgekarte (PDF - nicht barrierefrei)
KVSkompakt - Heilfürsorgekarte (PDF - barrierefrei)
Dienstunfall
Welche Leistung erhält der Heilfürsorgeberechtigte bei einem Dienstunfall?
Bei einem Dienstunfall haben die Heilfürsorgeberechtigten Anspruch auf Dienstunfallfürsorgeleistungen nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz. Bei der Behandlung muss die Heilfürsorgekarte vorgelegt werden.
Mehr zur Dienstunfallfürsorge finden Sie im Merkblatt zur Gewährung beamtenrechtlicher Unfallfürsorge (PDF - nicht barrierefrei).