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Heilfürsorge

Feuerwehrmann und Mitarbeiterin des KVS im Beratungsgespräch
Unser Beitrag zur Gesundheit.

Informationen zur Heilfürsorge für Feuerwehrangehörige

Heilfürsorgeanspruch

Wann endet der Heilfürsorgeanspruch für Feuerwehrangehörige?
 

Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst haben Anspruch auf Heilfürsorge, so lange ihnen Besoldung zusteht. Die Heilfürsorgeberechtigung endet, wenn die Beamten aus dem feuerwehrtechnischen Dienst ausscheiden, zum Beispiel bei

  • Eintritt/Versetzung in den Ruhestand oder
  • Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
     

Weitere Informationen finden Sie hier:

Merkblatt über die Gewährung von Heilfürsorge an feuerwehrtechnische Beamte (PDF - nicht barrierefrei)

Merkblatt über die beihilfe, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung uns Beurlaubung (PDF - nicht barrierefrei)

 

Heilfürsorgekarte

Wie wird die Heilfürsorgekarte verwendet?
 

Heilfürsorgeberechtigte erhalten von uns eine Heilfürsorgekarte. Diese ist bei jedem Arztbesuch vorzulegen. Auf der Karte sind die Daten gespeichert, die für die Abrechnung des Arztes notwendig sind.

Die Karte gilt nur für den Karteninhaber.

In unserem KVSkompakt haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt:

KVSkompakt - Heilfürsorgekarte (PDF - nicht barrierefrei)

KVSkompakt - Heilfürsorgekarte (PDF - barrierefrei)

 

Dienstunfall

Welche Leistung erhält der Heilfürsorgeberechtigte bei einem Dienstunfall?
 

Bei einem Dienstunfall haben die Heilfürsorgeberechtigten Anspruch auf Dienstunfallfürsorgeleistungen nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz. Bei der Behandlung muss die Heilfürsorgekarte vorgelegt werden.

Mehr zur Dienstunfallfürsorge finden Sie im Merkblatt zur Gewährung beamtenrechtlicher Unfallfürsorge (PDF - nicht barrierefrei).

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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