Informationen für Arbeitgeber
Als Zusatzversorgungskasse Sachsen (ZVK) entlasten wir unsere Mitglieder von Zeit-, Sach- und Personalaufwand. Im Leistungsfall treten wir an die Stelle der Arbeitgeber und erfüllen die Ansprüche der Beschäftigten auf Zusatzversorgung.
Mitglieder der ZVK sind vor allem Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Sparkassen, aber auch als GmbH oder AG geführte Krankenhäuser, Stadtwerke und Verkehrsbetriebe sowie vereinsmäßig organisierte freie Träger der Wohlfahrtspflege.
Tarifvertraglich sind diese regelmäßig dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten für eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung (Zusatzversorgung) bei der ZVK zu versichern.
Was der Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang beachten muss, erfahren Sie in unserem ZVKkompakt:
ZVKkompakt - Betriebsübergänge nach § 613a BGB (PDF - nicht barrierefrei)
ZVKkompakt - Betriebsübergänge nach § 613a BGB (PDF - barrierefrei)
Finanzierung
Wie wird die Zusatzversorgung finanziert?
Zusatzrente
Die Zusatzrente wird durch Umlagen und Zusatzbeiträge finanziert:
Allgemeiner Bereich
Umlage | Zusatzbeitrag | Gesamt | |
---|---|---|---|
Arbeitgeber | 1,6 % | 2,46 % | 4,06 % |
Arbeitnehmer | - | 2,4 % | 2,4 % |
Gesamt | 1,6 % | 4,86 % | 6,46 % |
AOK-Bereich
Umlage | Zusatzbeitrag | Gesamt | |
---|---|---|---|
Arbeitgeber | 1,31 % | 2,88 % | 4,19 % |
Arbeitnehmer | - | 1,81 % | 1,81 % |
Gesamt | 1,31 % | 4,69 % | 6,0 % |
Im Anwendungsbereich des ATV-K-Ärzte/VKA beträgt die Arbeitnehmerbeteiligung 4,4 %. Die Arbeitgeber entrichten eine Umlage in Höhe von 1,6 % und einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,46 %.
Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können eine abweichende Arbeitnehmerbeteiligung vereinbaren.
ZusatzrentePlus
Die ZusatzrentePlus wird durch Beiträge und staatliche Altersvorsorgezulagen (Riester-Förderung) finanziert. Die Höhe der Beiträge kann frei gewählt werden.
Die Beitragshöhe ist flexibel. Der Vertrag kann jederzeit beitragsfrei gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Wo finden sich die rechtlichen Grundlagen für die Zusatzversorgung?
Das Recht der Zusatzversorgung ist überwiegend in Tarifverträgen sowie in unserer ZVK-Satzung geregelt.
- ZVK-Satzung (PDF - barrierefrei)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Freiwillige Versicherung der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen (AVB ZusatzrentePlus) (PDF - barrierefrei)
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (Link)
- Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) (Link)
- Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) (Link)
- Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUm/VKA) (Link)
- Allgemeine Richtlinien der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes für ein einheitliches Verfahren der automatisierten Datenübermittlung (DATÜV-ZVE) (PDF - nicht barrierefrei)
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.