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Zusatzversorgung

Ehepaar im Beratungsgespräch mit einem Sachbearbeiter
Bestens versorgt.

Informationen für Arbeitgeber


Als Zusatzversorgungskasse Sachsen (ZVK) entlasten wir unsere Mitglieder von Zeit-, Sach- und Personalaufwand. Im Leistungsfall treten wir an die Stelle der Arbeitgeber und erfüllen die Ansprüche der Beschäftigten auf Zusatzversorgung.

Mitglieder der ZVK sind vor allem Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Sparkassen, aber auch als GmbH oder AG geführte Krankenhäuser, Stadtwerke und Verkehrsbetriebe sowie vereinsmäßig organisierte freie Träger der Wohlfahrtspflege.

Tarifvertraglich sind diese regelmäßig dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten für eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung (Zusatzversorgung) bei der ZVK zu versichern.

Was der Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang beachten muss, erfahren Sie in unserem ZVKkompakt:

ZVKkompakt - Betriebsübergänge nach § 613a BGB (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Betriebsübergänge nach § 613a BGB (PDF - barrierefrei)

Finanzierung

Wie wird die Zusatzversorgung finanziert?
 

Zusatzrente

Die Zusatzrente wird durch Umlagen und Zusatzbeiträge finanziert:
 

Allgemeiner Bereich
 

 UmlageZusatzbeitragGesamt
Arbeitgeber1,6 %2,46 %4,06 %
Arbeitnehmer-2,4 %2,4 %
Gesamt1,6 %4,86 %6,46 %

 

AOK-Bereich

 

 UmlageZusatzbeitragGesamt
Arbeitgeber1,31 %2,88 %4,19 %
Arbeitnehmer-1,81 %1,81 %
Gesamt1,31 %4,69 %6,0 %


Im Anwendungsbereich des ATV-K-Ärzte/VKA beträgt die Arbeitnehmerbeteiligung 4,4 %. Die Arbeitgeber entrichten eine Umlage in Höhe von 1,6 % und einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,46 %.

Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können eine abweichende Arbeitnehmerbeteiligung vereinbaren.
 

ZusatzrentePlus

Die ZusatzrentePlus wird durch Beiträge und staatliche Altersvorsorgezulagen (Riester-Förderung) finanziert. Die Höhe der Beiträge kann frei gewählt werden.

Die Beitragshöhe ist flexibel. Der Vertrag kann jederzeit beitragsfrei gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Wo finden sich die rechtlichen Grundlagen für die Zusatzversorgung?
 

Das Recht der Zusatzversorgung ist überwiegend in Tarifverträgen sowie in unserer ZVK-Satzung geregelt.

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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