Logo ZVK verlinkt auf die Startseite

Zusatzversorgung

Ehepaar im Beratungsgespräch mit einem Sachbearbeiter
Bestens versorgt.

Informationen für Rentner


Wir zahlen die Betriebsrente und sind Ansprechpartner für alle Fragen zur Zusatzversorgung.

Rentenzahlung

Wie erhalte ich meine Rentenzahlung?
 

Wir zahlen die Betriebsrente monatlich im Voraus auf ein Konto innerhalb eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums.

Bei einem Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums muss ein Konto in Deutschland eingerichtet werden.

Die Betriebsrente wird jährlich zum 1. Juli um 1 % erhöht.

Bitte beachten Sie auch unser ZVKkompakt:

ZVKkompakt - Hinweise für Betriebsrentner - Die wichtigsten Anzeigepflichten (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Hinweise für Betriebsrentner - Die wichtigsten Anzeigepflichten (PDF - barrierefrei)

Besteuerung

Wie werden die Leistungen der Zusatzversorgung steuerlich behandelt?
 

Rentner sind grundsätzlich zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wir empfehlen mit dem Finanzamt zu klären, ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, unseren Betriebsrentnern die gezahlten Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu bescheinigen (§ 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz) (Link).

Daher versenden wir jeweils zu Jahresbeginn eine Bescheinigung für das Vorjahr.

Wie die Betriebsrente versteuert wird hängt davon ab, wie die Beiträge in der Ansparphase versteuert wurden:

  • Waren die Beiträge steuerfrei, ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig.
  • Wurden die Beiträge versteuert, ist die Betriebsrente nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.

Kranken- und Pflegeversicherung

Wie werden die Leistungen der Zusatzversorgung sozialversicherungsrechtlich behandelt?
 

Wir sind als Rentenzahlstelle verpflichtet, von der Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Eine Ausnahme gilt bei Kleinbetragsrenten.

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gibt es für diese Beiträge keinen Zuschuss.

Von der Beitragspflicht befreit sind riestergeförderte Rentenanteile und Rentenanteile aus einer nach dem Ende der Beschäftigung fortgeführten ZusatzrentePlus.

Weitere Informationen finden Sie in unserem ZVKkompakt:

ZVKkompakt - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (PDF - barrierefrei)

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

Zum Seitenanfang