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Zusatzversorgung

Ehepaar im Beratungsgespräch mit einem Sachbearbeiter
Bestens versorgt.

Informationen zur Zusatzrente


Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen profitieren von einer zusätzlichen Altersversorgung – der Zusatzrente. Die Beiträge übernimmt zum überwiegenden Teil der Arbeitgeber.

Informationen zur Zusatzrente finden Sie in unserer Informationsbroschüre:

Informationsbroschüre ZVK - Vorteile und Leistungen auf einen Blick (PDF - nicht barrierefrei)

Informationsbroschüre ZVK - Vorteile und Leistungen auf einen Blick (PDF - barrierefrei)

 

Die Versicherung in der Zusatzrente ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden. Was zu beachten ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, erfahren Sie in unserem ZVKkompakt:

ZVKkompakt - Auswirkungen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf die Zusatzversorgung (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Auswirkungen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf die Zusatzversorgung (PDF - barrierefrei)

Leistungsumfang

Welche Leistungen umfasst die Zusatzrente?
 

Mit der Zusatzrente bei unserer ZVK erwerben die Versicherten eine Anwartschaft auf

  • eine Altersrente,
  • eine Erwerbsminderungsrente und
  • eine Hinterbliebenenrente.

Rentenanspruch


Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch sind:
 

Eintritt des Rentenfalls

Der Rentenfall tritt ein, wenn aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente als Vollrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Im Todesfall kann eine Hinterbliebenenversorgung beansprucht werden. Für Versicherte, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, gelten Sonderregelungen. Hier finden Sie nähere Informationen:
 

Betriebsrente wegen Alters

ZVKkompakt - Betriebsrente wegen Alters (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Betriebsrente wegen Alters (PDF - barrierefrei)
 

Betriebsrente wegen Erwerbsminderung

ZVKkompakt - Betriebsrente wegen Erwerbsminderung (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Betriebsrente wegen Erwerbsminderung (PDF - barrierefrei)
 

Betriebsrente für Hinterbliebene

ZVKkompakt - Betriebsrente für Hinterbliebene (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Betriebsrente für Hinterbliebene (PDF - barrierefrei)
 

Betriebsrente für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind

ZVKkompakt - Betriebsrente für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Betriebsrente für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (PDF - barrierefrei)
 


Erfüllung der Wartezeit

Bei Eintritt des Rentenfalls muss grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 60 Kalendermonaten zurückgelegt worden sein. Als Versicherungszeit zählen nur Monate, in denen Beiträge in die Zusatzrente gezahlt wurden.

Alternativ besteht ein Anspruch auf Leistungen, wenn nach dem 31.12.2017 bis zum Rentenbeginn eine ununterbrochene Versorgungszusage beim gleichen Arbeitgeber für mindestens 36 Monate besteht (gesetzliche Unverfallbarkeit).

Aus der Arbeitnehmerbeteiligung und einer Riester-Förderung besteht immer ein Anspruch auf Altersrente. Eine Wartezeit gibt es hier nicht. Nähere Informationen finden Sie in unserem ZVKkompakt:

ZVKkompakt - Staatliche Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Staatliche Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung (PDF - barrierefrei)


Antragstellung

Die Rentenleistungen der Zusatzversorgung werden auf Antrag gewährt. Die Vordrucke finden Sie im Bereich Dokumente & Links.

Rentenhöhe

Wie hoch ist die Leistung aus der Zusatzrente?
 

Die Betriebsrente wird nach einem Punktemodell berechnet.

Die Berechnung ist in unserer Informationsbroschüre erläutert:

Informationsbroschüre ZVK - Vorteile und Leistungen auf einen Blick (PDF - nicht barrierefrei)

Informationsbroschüre ZVK - Vorteile und Leistungen auf einen Blick (PDF - barrierefrei)

Unsere Versicherten erhalten einen jährlichen Versicherungsnachweis inklusive einer Hochrechnung auf Basis des aktuellen Jahresentgelts. So können sie ihre Altersvorsorge besser planen.

Die Betriebsrente wird monatlich gezahlt. Eine Kapitalauszahlung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Betriebsrente erhöht sich jährlich zum 1. Juli um 1 %.

Mit dem Rentenrechner für die Zusatzrente können Sie Ihre Betriebsrente hochrechnen.

Arbeitnehmerbeteiligung


Die tarifvertraglichen Regelungen sehen eine Arbeitnehmerbeteiligung an der Zusatzrente vor. Die Versicherten können zwischen zwei Arten der Versteuerung wählen:


Zahlung aus dem Brutto-Entgelt

Der Arbeitgeber zahlt die Arbeitnehmerbeteiligung aus dem Brutto-Entgelt des Beschäftigten. Das spart

  • Steuern und
  • Sozialversicherungsbeiträge.

Dieses Modell ist zu empfehlen

  • wenn der Versicherte keine Riester-Förderung für die Arbeitnehmerbeteiligung wünscht und
  • wenn dem Versicherten ein höheres Netto-Entgelt in der Erwerbsphase wichtig ist.


Zahlung aus dem Netto-Entgelt

Bei diesem Modell zahlt der Arbeitgeber die Arbeitnehmerbeteiligung aus dem versteuerten Netto-Entgelt.

Damit können Versicherte die staatliche Riester-Förderung für die Arbeitnehmerbeteiligung (ohne einen separaten Vertrag) in Anspruch nehmen. Die staatlichen Zulagen erhöhen die Betriebsrente. Zudem kann die Arbeitnehmerbeteiligung bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

In der Rentenphase sind auf den Rentenanteil aus Arbeitnehmerbeteiligung und aus Zulagen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Netto-Rente fällt damit höher aus.

Dieses Modell ist zu empfehlen

  • für Eltern mit Kindergeldanspruch und
  • für Berufseinsteiger oder Auszubildende.

Die Entscheidung für dieses Modell muss der Versicherte dem Arbeitgeber mitteilen. Ein Wechsel zwischen den Modellen ist über den Arbeitgeber möglich. Nähere Informationen zum Wahlrecht finden Sie in unserem ZVKkompakt:

ZVKkompakt - Staatliche Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKkompakt - Staatliche Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung (PDF - barrierefrei)

Überleitung

Was ist bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten?
 

Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt die Anwartschaft auf Betriebsrente erhalten. Wenn eine Versicherung bei einer anderen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung entsteht, muss eine Überleitung beantragt werden. Dann werden alle Betriebsrentenanwartschaften bei der neuen Zusatzversorgungseinrichtung zusammengefasst.

Besteht eine Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), werden anstelle einer Überleitung der Betriebsrentenanwartschaften die Versicherungszeiten gegenseitig anerkannt.

Die Überleitung oder Anerkennung müssen bei der Zusatzversorgungseinrichtung beantragt werden, bei welcher der Versicherte zuletzt angemeldet war. Hier finden Sie unseren Antrag auf Überleitung von Anwartschaften/ Anerkennung von Versicherungszeiten in der Pflichtversicherung (Zusatzrente) (PDF).

Mitgliederbereich

Wie können der ZVK Daten elektronisch übermittelt werden?
 

Im Mitgliederbereich können Sie Meldungen elektronisch übermitteln. Die maschinelle Abwicklung von An- und Abmeldungen, Berichtigungen etc. zwischen den Arbeitgebern und der ZVK erfolgt nach der DATÜV-ZVE.

Besitzen Sie einen Zugang für den Mitgliederbereich, können Sie sich über den Mitglieder Log-In in der Sidebar anmelden.

Haben Sie Interesse am elektronischen Meldeverkehr mit der ZVK? Wir beraten Sie gern.

Ihre Ansprechpartner:

Frau Weigelt0351 4401-481
Frau Mühle0351 4401-482

 

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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