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Zusatzversorgung

Ehepaar im Beratungsgespräch mit einem Sachbearbeiter
Bestens versorgt.

Informationen zur ZusatzrentePlus


Für eine optimale Versorgung im Alter empfehlen wir die ZusatzrentePlus. Sie ergänzt die Zusatzrente. Die Entgeltumwandlung und Riester-Förderung können genutzt werden. Die ZusatzrentePlus wird in einem eigenständigen Versicherungsvertrag vereinbart.
 

Vorteile der ZusatzrentePlus:

 

  • Geringe Kosten
    Wir verzichten auf ein aufwendiges Vertriebsnetz, zahlen keine Provisionen und schütten keine Gewinne an Anteilseigner/Aktionäre aus. Das sichert geringe Verwaltungskosten und kommt allen Versicherten zugute.
  • Sicherheit
    Im Gegensatz zu privaten Versicherern ist bei uns die Insolvenzfähigkeit ausgeschlossen, da unser Rechtsträger – der KVS – eine nicht insolvenzfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
  • Flexibilität
    Beiträge können ohne zusätzliche Kosten jederzeit erhöht, verringert oder ausgesetzt werden.
  • Lebenslange Altersrente
    Die Rente ist nicht auf eine bestimmte Rentengarantiezeit beschränkt, sondern wird lebenslang gezahlt. Auf Wunsch kann sie als einmalige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn in Anspruch genommen werden. Auch eine Teilkapitalauszahlung ist möglich.
  • Versorgung aus einer Hand
    Zusatzrente und ZusatzrentePlus zahlen wir in einer Summe aus.

Leistungsumfang

Welche Leistungen umfasst die ZusatzrentePlus?
 

Neben der Altersrente umfasst die ZusatzrentePlus auch eine Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.

Der Versicherte kann zu Beginn der Alters- oder Erwerbsminderungsrente entscheiden, ob seine Hinterbliebenen weiter abgesichert werden sollen. Bei einem Verzicht erhöhen wir die monatliche Rente.

Erhält der Versicherte aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente, kann er sofort eine Leistung aus der ZusatzrentePlus erhalten oder sich für einen späteren Rentenbeginn mit einer höheren Altersrente entscheiden.

Rentenanspruch

Wann wird eine Leistung aus der ZusatzrentePlus gezahlt?
 

Da es in der ZusatzrentePlus keine Wartezeit gibt, besteht der Versicherungsschutz ab der ersten Beitragszahlung. Allerdings sind die Leistungen an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Altersrente wird gezahlt, sobald ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, frühestens ab dem Monat nach Antragseingang bei der ZVK.

Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Der Versicherte kann sich allerdings auch dafür entscheiden, statt der Erwerbsminderungsrente später eine höhere Altersrente in Anspruch zu nehmen.

Hinterbliebenenrente beginnt ab dem Ersten des Monats, der dem Todestag des Versicherten folgt. Sie wird gezahlt, wenn zum Zeitpunkt des Todes der Hinterbliebene mit der versicherten Person

  • verheiratet war,
  • eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand oder
  • in eheähnlicher Gemeinschaft eine gemeinsame Haushaltsführung bestand und der Hinterbliebene der ZVK vor Rentenbeginn gemeldet wurde.

Zudem erhalten Kinder und Pflegekinder der versicherten Person eine Waisenrente.

Generell gilt:

Die Leistungen der ZVK müssen beantragt werden. Die Vordrucke finden Sie im Bereich Dokumente & Links.

Rentenhöhe

Wie hoch ist die Leistung aus der ZusatzrentePlus?
 

Die Leistungen aus der ZusatzrentePlus werden ähnlich wie die Leistungen aus der Zusatzrente berechnet. Für die Beiträge erhält der Versicherte Versorgungspunkte, mit denen per Altersfaktorentabelle und einem Messbetrag die Rentenleistungen ermittelt werden.

 

Beim Rentenantrag kann der Antragsteller zwischen einer

  • lebenslangen monatlichen Rentenzahlung,
  • teilweisen Kapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase in Höhe von maximal
    30 % des gebildeten Kapitals, wobei sich die monatliche Rentenleistung entsprechend verringert oder einer
  • vollständigen Kapitalauszahlung

wählen.

 

Die monatliche Rente erhöht sich jährlich zum 1. Juli um 1 %.

Mit dem Rentenrechner für die ZusatzrentePlus können Sie Ihre mögliche Altersvorsorge beispielhaft ermitteln.

Entgeltumwandlung

Was ist Entgeltumwandlung?
 

Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Versichertem und Arbeitgeber, bei der ein Teil des Bruttoarbeitsentgelts in eine Altersversorgung umgewandelt wird.

In unserem Erklärfilm (Link) erhalten Sie einen Überblick zur ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung. Über den Link verlassen Sie unsere Internetseite. Dadurch werden Nutzungsinformationen an YouTube übertragen und gegebenenfalls dort verarbeitet.

Vorteile der Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung werden Steuern und Sozialabgaben gespart. Damit verringert sich das Nettoentgelt nur etwa um die Hälfte des Versicherungsbeitrags.

Beispiel: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer mit einem Bruttoentgelt von monatlich 3.000 € wandelt monatlich 100 € Entgelt um. Er ist in der Steuerklasse IV ohne Kinderfreibetrag. Die Arbeitnehmerbeteiligung in Höhe von 2,4 % wird steuerfrei entrichtet.

Bei einem monatlichen Bruttobeitrag von 100 € liegt der persönliche Nettoaufwand zwischen 50 € und 70 €. Die Steuerersparnis bemisst sich nach dem individuellen Steuersatz.

Wer seine vermögenswirksamen Leistungen einfließen lässt, erhöht seine Rente zusätzlich.

Nicht tarifgebundene Arbeitgeber müssen zudem einen Arbeitgeberzuschuss zahlen, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Dieser erhöht Ihre spätere Betriebsrente zusätzlich. Im Geltungsbereich des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) besteht keine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses. Ein Arbeitgeberzuschuss kann jedoch nach den  Empfehlungen des KAV Sachsen e. V. als übertarifliche Leistung gezahlt werden. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach.

Eine unverbindliche Berechnung können Sie mit dem Rentenrechner für die ZusatzrentePlus erstellen.

Ein Angebot können Sie per Formular ZusatzrentePlus - Mein persönliches Angebot (PDF) anfordern. Weitere Informationen zur Entgeltumwandlung enthält unser ZVKinfo:

ZVKinfo – ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKinfo – ZusatzrentePlus als Entgeltumwandlung (PDF - barrierefrei)

Riester-Förderung

Wie funktioniert die Riester-Förderung?
 

Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat den Aufbau der Altersvorsorge mit Zulagen. Diese erhöhen die Betriebsrente. Zusätzlich können die Beiträge im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Für die volle Förderung müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres abzüglich der zustehenden Zulagen eingezahlt werden. Die Förderung kann auf die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus aufgeteilt werden.

So kann die Riester-Förderung bei einem Gehalt von 30.000 € und einem Mindestbeitrag von 1.200 € aussehen:

In unserem Erklärfilm (Link) erhalten Sie einen Überblick zur ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung. Über den Link verlassen Sie unsere Internetseite. Dadurch werden Nutzungsinformationen an YouTube übertragen und gegebenenfalls dort verarbeitet.

Eine unverbindliche Berechnung können Sie mit dem Rentenrechner für die ZusatzrentePlus erstellen.

Ein Angebot können Sie per Formular ZusatzrentePlus - Mein persönliches Angebot (PDF) anfordern. Weitere Informationen zur Riester-Förderung enthält unser ZVKinfo:

ZVKinfo – ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung (PDF - nicht barrierefrei)

ZVKinfo – ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung (PDF - barrierefrei)

Übertragung

Kann die ZusatzrentePlus fortgeführt oder übertragen werden?
 

Endet die Beschäftigung, kann die Fortführung der ZusatzrentePlus innerhalb von drei Monaten beantragt (PDF) werden. Anderenfalls wird die ZusatzrentePlus beitragsfrei gestellt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anwartschaft aus der ZusatzrentePlus auch zu einem anderen Anbieter der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden. Genauso kann eine andere betriebliche Altersversorgung auf die ZusatzrentePlus unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden. Hier finden Sie den Antrag auf Überleitung von Anwartschaften/ Anerkennung von Versicherungszeiten in der Pflichtversicherung (Zusatzrente) (PDF).

So finden Sie uns:

Kommunaler
Versorgungsverband Sachsen
Marschnerstraße 37
01307 Dresden
Tel.: 0351 4401-0
Fax: 0351 4401-555
Öffnet Mailprogramm zentrale@kv-sachsen.de

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